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Zuzug / Wegzug / Umzug

Sie ziehen demnächst um?

Bei einem Wohnortswechsel gibt es verschiedene An- und Abmeldeformalitäten zu beachten. Fragen beantworten Ihnen gerne die Einwohnerdienste, 031 950 54 37.

Anmeldung und Zuzug

Herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie unsere Gemeinde als Wohngemeinde gewählt haben.

Wenn Sie aus einer Schweizer Gemeinde wegziehen, welche die elektronische Meldung eUmzugCH nutzt, kann der Weg­zug und der Zuzug elektronisch über eUmzugCH erfolgen.

Anmeldung von Schweizer Staatsangehörigen

Anmeldung von ausländischen (nicht schweizerischen) Staatsangehörigen

Abmeldung und Wegzug

Bitten melden Sie uns Ihren Wegzug persönlich oder online via eUmzugCH frühestens einen Monat im Voraus und spätestens am Tag des Wegzugs. Die Abmeldung ist kostenlos.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Schweizer Staatsangehörige: Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum und neue Adresse
  • Einverständniserklärung für den Umzug minderjähriger Kinder (falls nicht beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam wegziehen)

Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Abmeldung erforderlich. Beachten Sie, dass wir Ihre Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse in der Schweiz benötigen. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig persönlich beim Steuersekretariat unserer Gemeinde.

Wichtige Informationen über Auslandaufenthalte und das Auswandern finden Sie auf der Webseite des Eidgenössischen Amtes für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Umzug innerhalb des gleichen Hauses

Sie ziehen in eine andere Wohnung im gleichen Haus um? Auch wenn die Strasse und Hausnummer unverändert bleiben, ist der Umzug meldepflichtig. Bitte melden Sie Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten, 031 950 54 37. Die Änderung ist kostenlos.

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages).

Umzug von Schweizer Staatsangehörigen innerhalb der Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um? Bitte melden Sie uns den Umzug innert 14 Tagen.

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages).

Kosten: CHF 20.00 pro volljährige Person

Umzug von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um? Bitte melden Sie uns den Umzug innert 14 Tagen.

  • Online via eUmzugCH
  • 031 950 54 37
  • Persönlich während den Schalteröffnungszeiten (bitte Ausländerausweis mitbringen)

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages).

Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden durch die Einwohnerdienste dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Änderung ist kostenpflichtig.

Wochenaufenthalt

Anmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde

Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei uns am Schalter im Gemeindehaus an.

Für die Anmeldung benötigen wir

  • Ihren Heimatausweis (Schweizer/in) bzw. Interimsausweis (ausländische Staatsangehörige/r),
  • einen Personalausweis,
  • den Mietvertrag.

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00. Sie erhalten von uns im Anschluss einen Aufenthaltsausweis.

Abmeldung Wochenaufenthalt in der Gemeinde

Wer aus der Gemeinde wegzieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten abmelden. Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter mit Vorlegen des Aufenthaltsausweises.

Heimatausweis / Interimsausweis für einen auswärtigen Wochenaufenthalt bestellen (neu ausstellen oder verlängern)

Für in der Gemeinde Muri bei Bern wohnhafte Personen mit Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde:

Sie können die Bestellung und Bezahlung im Online-Schalter vornehmen.

Diese Dienstleistung können Sie ebenfalls direkt am Schalter beziehen und bezahlen.