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Auguetbrücke

Die 60 m lange, gedeckte Holzbrücke auf 3 Pfahljochen diente von 1836 bis 1974 im Gebiet Hunzigen dem öffentlichen Verkehr als Verbindung der Aemter Konolfingen und Seftigen.

Nach 140 Jahren am Standort zwischen Hunzigen und Belp wurde die Holzbrücke 1974 fünf Kilometer aareabwärts im Auguet ein zweites Mal aufgebaut. Sie verbindet seither Muri mit Belp und bietet eine Querung der Aare. Der Wiederaufbau ist dank Spendengeldern der Öffentlichkeit sowie staatlicher wie privater Institutionen zustande gekommen.

Ein Fest auf der Brücke feiern

Die Brücke dient heute neben ihrer effektiven Brückenfunktion oft als idyllischer Ort für kleine Feste. Die Gemeinden Belp und Muri bei Bern als deren Eigentümerin erteilen entsprechende Bewilligungen.

Die Lage im Naturschutzgebiet und die unmittelbare Nähe zur Wohnzone verlangen die Befolgung einiger Regeln:

  • Die Bestimmungen des Regierungsratsbeschlusses vom 30. März 1977 zum Naturschutzgebiet Aarelandschaft Thun–Bern sind einzuhalten. Insbesondere sind das Laufenlassen von Hunden, das Feuern in der Nähe von Bäumen und Sträuchern, das Liegenlassen von Abfällen und lautstarke Musik untersagt.
  • Die Auguetbrücke muss während der Veranstaltung für den Fussgängerverkehr jederzeit offenbleiben. Passanten müssen den Aareweg und -übergang unbehindert begehen können.
  • Auf, unter oder in unmittelbarer Nähe der Auguetbrücke dürfen keine Feuer entfacht und betrieben werden.
  • Die Fahrverbote auf dem rechts- und linksseitigen Aareweg sind strikte einzuhalten.
  • Die Auguetbrücke ist nach der Veranstaltung in einem einwandfreien und gereinigten Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen, sie dürfen nicht in öffentlichen Abfallbehältern deponiert werden.
  • Auf der Gemeindeseite Belp ist die Zufahrt über einen Privatweg für Materialanlieferungen bis zum Hof Augut möglich. Es bleibt immer ein Restweg übrig, welcher ausschliesslich zu Fuss begehen werden kann. Wir bitten Sie, sich mit dem Grundeigentümer frühzeitig in Verbindung zu setzen, 079 335 55 51.
  • Die Veranstaltung auf der Auguetbrücke muss spätestens um 18.00 Uhr beendet sein.

Für die Benutzungsbewilligung werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Adresse und Telefonnummer der Bewilligungsnehmenden
  • Art des Anlasses
  • Anzahl Personen
  • Datum und Zeit

Reservation in geraden Jahren: Einwohnergemeinde Muri, gemeindeverwaltung@muri-guemligen.ch, 031 950 54 26

Reservation in ungeraden Jahren: Einwohnergemeinde Belp, bauabteilung@belp.ch, 031 818 22 40