Parkplatzbewirtschaftung
Was bringt Parkplatzbewirtschaftung?
- Weniger externe Pendlerinnen und Pendler im Wohnquartier
- Mehr freie Parkplätze für Anwohnende, Gewerbe und Kundschaft
- Weniger Suchverkehr im Wohnquartier
- Bessere Wohn- und Lebensqualität
Parkkarten: Wer, was, wo?
Zum Bezug einer Parkkarte berechtigt sind Anstösser der bewirtschafteten Parkplätze, also Anwohnende, Geschäfte und Büros. Die Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren in den entsprechend signalisierten Zonen im Ortsteil des Wohnsitzes resp. Firmensitzes. Für Handwerk und Pflege gelten Parkkarten für das gesamte Gemeindegebiet. Sie verschafft jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Das Gesuch [pdf, 63 KB] zum Bezug einer Parkkarte kann bei der Bauverwaltung bestellt oder direkt dort ausgefüllt werden. Alle Dokumente sind auch elektronisch abrufbar.
- Gesuch für eine Parkkarte [pdf, 63 KB]
- Parkplatzverordnung [pdf, 70 KB]
- Bewirtschaftete Zone Muri [pdf, 12.7 MB] (Plan)
- Bewirtschaftete Zone Gümligen [pdf, 2.0 MB] (Plan)
Folgende Parkkarten sind erhältlich
Parkkarte | Preis | Bazugsberechtigt |
---|---|---|
Tageskarte | CHF 6.00 | alle |
Monatskarte | CHF 30.00 | Einwohnende & Firmen |
Monatskarte | CHF 50.00 | Handwerkende & Pflege |
Jahreskarte | CHF 300.00 | Einwohnende & Firmen |
Jahreskarte | CHF 500.00 | Handwerkende & Pflege |
Kurzzeitparkplätze
Die Bewirtschaftung ist nicht flächendeckend, sondern nur dort, wo der Parkierungsdruck am grössten ist; im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Bewirtschaftete Zonen sind signalisiert (Anfang + Ende).
Auf den bezeichneten Parkplätzen gilt folgende Regelung:
- Kurzzeitparkplätze, max. 2 Stunden (gebührenfrei)
- Unbeschränktes Parkieren mit Anwohnerparkkarten (inkl. Gewerbe im Perimeter)
- Parkieren verboten ausserhalb markierter Felder
Fragen zur Parkplatzbewirtschaftung beantwortet Ihnen gerne die Bauverwaltung, 031 950 54 70.