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Parkplatzbewirtschaftung

Was bringt Parkplatzbewirtschaftung?

  • Weniger externe Pendlerinnen und Pendler im Wohnquartier
  • Mehr freie Parkplätze für Anwohnende, Gewerbe und Kundschaft
  • Weniger Suchverkehr im Wohnquartier
  • Bessere Wohn- und Lebensqualität

Parkkarten: Wer, was, wo?

Zum Bezug einer Parkkarte berechtigt sind Anstösser der bewirtschafteten Parkplätze, also Anwohnende, Geschäfte und Büros. Die Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren in den entsprechend signalisierten Zonen im Ortsteil des Wohnsitzes resp. Firmensitzes. Für Handwerk und Pflege gelten Parkkarten für das gesamte Gemeindegebiet. Sie verschafft jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.

Das Gesuch [pdf, 63 KB] zum Bezug einer Parkkarte kann bei der Bauverwaltung bestellt oder direkt dort ausgefüllt werden. Alle Dokumente sind auch elektronisch abrufbar.

Folgende Parkkarten sind erhältlich

Parkkarte Preis Bazugsberechtigt
Tageskarte CHF 6.00 alle
Monatskarte CHF 30.00 Einwohnende & Firmen
Monatskarte CHF 50.00 Handwerkende & Pflege
Jahreskarte CHF 300.00 Einwohnende & Firmen
Jahreskarte CHF 500.00 Handwerkende & Pflege

Kurzzeitparkplätze

Die Bewirtschaftung ist nicht flächendeckend, sondern nur dort, wo der Parkierungsdruck am grössten ist; im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Bewirtschaftete Zonen sind signalisiert (Anfang + Ende).

Auf den bezeichneten Parkplätzen gilt folgende Regelung:

  • Kurzzeitparkplätze, max. 2 Stunden (gebührenfrei)
  • Unbeschränktes Parkieren mit Anwohnerparkkarten (inkl. Gewerbe im Perimeter)
  • Parkieren verboten ausserhalb markierter Felder

Fragen zur Parkplatzbewirtschaftung beantwortet Ihnen gerne die Bauverwaltung, 031 950 54 70.