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Geburt

Sind Sie kürzlich Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch.

Ist Ihr Kind in einem Spital oder Geburtshaus auf die Welt gekommen, wird die Geburt automatisch dem zuständigen kantonalen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt müssen Sie hingegen das Kind innerhalb von drei Tagen nach der Geburt beim zuständigen kantonalen Zivilstandsamt anmelden.

Wenn Sie als Schweizer Bürger/in im Ausland ein Kind zur Welt bringen, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit es hier rechtsgültig ist. Beim Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern finden Sie weitere Informationen.

Sobald die Gemeinde die Geburtsmeldung vom Zivilstandsamt erhalten hat, werden wir Sie kontaktieren.

Bitte vergessen Sie nicht für Ihr Neugeborenes die obligatorische Grundversicherung bei einer schweizerischen Krankenkasse abzuschliessen.

Alles Weitere zu Vor- und Familiennamen, Kindesanerkennung, Bürgerrecht und Geburtsurkunde erfahren Sie beim Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern .

Fragen beantworten Ihnen gerne die Einwohnerdienste, 031 950 54 37.