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Ortsplanung

Aktuelle öffentliche Auflage (16.09.-16.10.2026)

Transformation des Zonenplans und der Baulinienpläne in das Geoinformationssystem (GIS) sowie geringfügige Anpassung der Waldfeststellung und des Baureglements

Der rechtskräftige Zonenplan 1994 mit ökologischen und archäologischen Schutzobjekten inklusive der 31 Nachführungen sowie die bestehenden Baulinienpläne Nord und Süd aus dem Jahr 2020 mit Gewässerräumen basieren auf der CAD-Technologie und entsprechen nicht mehr den aktuellen technischen Standards und Anforderungen des Kantons Bern im Zusammenhang mit der Einführung von ePlan (digitale Plattform bei Änderungen der Nutzungsplanung).

Der Zonenplan und die beiden Baulinienpläne Nord und Süd sollen daher auf der Grundlage des geografischen Informationssystems (GIS) erstellt und die Darstellung so gestaltet werden, dass sie den heute auf den Webseiten aufgeschalteten Zonenplanversion entsprechen. Damit wird die Grundlage für den künftigen reibungslosen Austausch von Daten gelegt, wobei das Hauptaugenmerk auf der Konformität mit dem aktuell gültigen kantonalen Datenmodell (DM16NplBE) liegt.

Die geringfügigen materiellen Abweichungen, die die Transformation mit sich bringen, wurden mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) besprochen. Dabei wurde bestätigt, dass die vorgesehenen materiellen Anpassungen/Korrekturen im gemischt-geringfügigen Verfahren mit öffentlicher Auflage gemäss Art.122 Abs. 7 und 8 BauV vorgenommen werden müssen.

Unterlagen der öffentlichen Auflage

Erläuternd (hinweisend)

Muri bei Bern, 31. August 2026
Der Gemeinderat

Die Ortsplanung

Die Ortsplanung legt die langfristigen räumlichen Spielregeln für die Entwicklung einer Gemeinde fest. Sie bestimmt, wie Siedlung, Verkehr, Landschaft und öffentliche Räume aufeinander abgestimmt werden, damit sich die Gemeinde geordnet, nachhaltig und im Interesse der Bevölkerung entwickeln kann. Wichtige Grundlagen sind:

  • das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG)
  • der kantonale Richtplan
  • das Räumliche Leitbild der Gemeinde

Die heute geltende baurechtliche Grundordnung von Muri bei Bern stammt weitgehend aus dem Jahr 1994 und entspricht teilweise nicht mehr den heutigen planerischen, baulichen und rechtlichen Anforderungen. Zwei umfassende Ortsplanungsrevisionen wurden 2009 und 2012 von der Bevölkerung abgelehnt.
 

Die Ortsplanungsstrategie 2013+

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat mit der Ortsplanungsstrategie 2013+ einen schrittweisen Weg für die Weiterentwicklung der Ortsplanung eingeschlagen. Anstelle einer umfassenden Revision werden einzelne planerische Anliegen und Massnahmen aus den bisherigen Arbeiten weiterverfolgt, in geeigneten Paketen bearbeitet und in separaten Verfahren umgesetzt.

So kann die Ortsplanung etappenweise weiterentwickelt und auf neue Entwicklungen und Bedürfnisse abgestimmt werden.

Massnahmenpaket 5 - Unterlagen der öffentlichen Auflage

Das Räumliche Leitbild

Das Räumliche Leitbild beschreibt die langfristige Vision für die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Es formuliert die strategischen Ziele und zeigt auf, in welche Richtung sich Muri bei Bern entwickeln soll. Es bildet eine wichtige Grundlage für die weitere Ortsplanung.

Die Bauverwaltung beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen, 031 950 54 70.