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Einbürgerung

Schweizer Bürgerrecht

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.

Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung können Sie auf zwei Arten erlangen:

  • Durch die ordentliche Einbürgerung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn Sie einen schweizerischen Ehepartner oder schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.

Auf der Webseite des Kantons Bern finden Sie umfassende Informationen zur ordentlichen Einbürgerung sowie zur erleichterten Einbürgerung.

Ordentliche Einbürgerung

Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz? Sie besitzen die Niederlassungsbewilligung C und wohnen seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in der Gemeinde ? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert?

Die Gemeindeschreiberei steht Ihnen gerne für Auskünfte und die Abgabe der erforderlichen Gesuchformulare für die ordentliche Einbürgerung zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch bei uns für eine Beratung zu melden, 031 950 54 26.

Erleichterte Einbürgerung

Das erleichterte Einbürgerungsverfahren wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt. Das SEM ist für sämtliche Fragen in diesem Zusammenhang zuständig. Bitte verwenden Sie dafür das entsprechende Kontaktformular.

Self-Check erleichterte Einbürgerung

Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.