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Betreuungsgutscheine

Mit Betreuungsgutscheinen werden die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilienorganisationen vergünstigt. Hier finden Sie die nötigen Informationen für den Antrag eines Betreuungsgutscheins.

Was sind Betreuungsgutscheine?

  • Betreuungsgutscheine vergünstigen die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern. Die Gutscheine gelten nur in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen, die Gutscheine entgegennehmen.
  • Familien stellen in ihrer Wohngemeinde ein Gesuch, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten.
  • Das vollständige Gesuch für Betreuungsgutscheine muss spätestens im Monat vor dem Betreuungsbeginn eingereicht werden.
  • Eine Gutscheinperiode dauert ein Schuljahr. Sie beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
  • Die Höhe der Vergünstigung richtet sich unter anderem nach der Höhe des jährlichen Familien-Nettoeinkommens.
  • Die Vergünstigung wird direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation überwiesen.

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?

  • Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in Muri-Gümligen.
  • Sie und Ihr Partner, bzw. Ihre Partnerin, sind erwerbstätig. Der Arbeit gleichgestellt sind eine staatlich anerkannte Ausbildung, eine durch den Sozialdienst oder RAV bescheinigte Arbeitssuche, ein qualifizierendes Integrations- oder Beschäftigungsprogramm oder eine gesundheitliche Indikation. Falls für Ihr Kind eine Fachstellenbestätigung einer sozialen oder sprachlichen Integration ausgestellt wird, (Mütter- und Väterberatung), sind Nachweise zu der oben erwähnten Auflistung nicht nötig.
  • Ein Beschäftigungspensum von mindestens 120% bei Elternpaaren oder 20% bei Alleinerziehenden ist nötig. Ist dieser Wert erreicht, wird generell ein Zuschlag von 20% angerechnet.
  • Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als 160'000.00 Franken.
  • Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation nimmt am kantonalen Gutscheinsystem teil und Sie haben einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen.

Wie gehen Sie vor?

  • Bitte wenden Sie sich direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, für die Sie sich interessieren. Fragen Sie, ob die Institution Betreuungsgutscheine entgegennimmt. Sollten Sie einen Vertrag mit der Kita oder Tagesfamilienorganisation abgeschlossen haben, reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch in der Abteilung Bildung ein, am besten online.
  • Wir prüfen Ihr Gesuch und berechnen den Gutschein. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Verfügung.
  • Der Gutschein ist längstens ein Jahr gültig, maximal bis zum 31. Juli. Betreuungsgutscheine sind jährlich neu zu beantragen.

Bitte beachten Sie

  • Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch daher spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn des Kindes in der Kita ein. Ihr Gesuch gilt als eingereicht und vollständig, wenn die unterschriebene Freigabequittung (online mit kiBon) oder das unterschriebene Gesuchformular (erhältlich in der Abteilung Bildung) mit allen erforderlichen Unterlagen bei uns vorliegt. Sie können uns das unterschriebene Gesuch per Post oder E-Mail senden oder vorbeibringen.

Noch Fragen? Sie benötigen Hilfe?

Abteilung Bildung
Bahnhofstrasse 4
3073 Gümligen
031 950 54 16
iris.bohm@muri-guemligen.ch

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