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Adressauskunft

Auskünfte über Personen erteilen die Einwohnerdienste, 031 950 54 37, gemäss den Bestimmungen des kommunalen Datenschutzreglements sowie des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG).

Es werden weder telefonische Adressauskünfte noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke aus dem Einwohnerregister erteilt.

Sie können Ihre Anfrage schriftlich per E-Mail an einwohnerkontrolle@muri-guemligen.ch oder per Post inklusiv einem Interessensnachweis an uns richten. Als gesuchstellende Person müssen Sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. (Z.B. Kopie Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift, offene Rechnung usw.).

Wir prüfen Ihre Anfrage und erteilen Ihnen bei Erfüllung der Kriterien die Auskunft. Gemäss Datenschutzreglement dürfen wir nur folgende Personendaten bekanntgeben: Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, Jahrgang.

Wenn die betroffene Person nicht mehr in unserer Gemeinde wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen.

Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person.

Kosten: CHF 10.00 pro Auskunft