Navigieren in Muri bei Bern

Fundgegenstände

Gegenstand verloren - wo suchen?

Oft werden in unserer Gemeinde Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten. Wir bitten Sie, Fundgegenstände dem Fundbüro abzugeben. Beim Fundbüro der Gemeinde können Sie zudem anfragen, ob ein verlorener Gegenstand abgegeben wurde, 031 950 54 54.

Der Finderin bzw. dem Finder ist seitens der Verliererin / des Verlierers ein angemessener Finderlohn zu entrichten. In der Regel beträgt dies

  • 10% bis zu einem Wert von CHF 2'000.00
  • bei Werten über CHF 2'000.00 zusätzlich 2% des CHF 2'000.00 übersteigenden Wertes.

Das Fundbüro bestimmt die definitive Höhe des Finderlohnes; vorbehalten bleibt die Ausrichtung eines freiwilligen höheren Finderlohnes.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird der Finderin / dem Finder die Fundsache ausgehändigt. Die Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 5 Jahren geht auf die Finderin / den Finder über.