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Hunde

Hundekurse

Hunde brauchen viel Aufmerksamkeit; sie müssen erzogen werden, damit sie niemanden belästigen oder sogar gefährden. Die Gemeinde bietet deshalb in Zusammenarbeit mit dem Kynologischen Verein Tannental Hilfe an. Der Kynologische Verein führt Hundekurse für alle Rassen und Mischlinge ab 4 Monaten durch. Das praktische Training umfasst das Führen und Erziehen des eigenen Hundes, das Erkennen und Entschärfen von Risikosituationen sowie das Erlernen des Vorgehens, wenn der Hund ein problematisches Verhalten zeigt.

Weiter bietet der Kynologische Verein Tannental auch Tipps und Beratung beim Hundekauf an. Wir empfehlen den Hundehaltenden, von diesem Angebot zu profitieren.

Kontaktperson Kynologischer Verein:
Frau Ruth Petri, Bächimattstrasse 20, 3075 Rüfenacht, 079 627 82 27, ruth.petri@bluewin.ch

Hundetaxe

Die Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt aktuell CHF 100.00 pro Kalenderjahr, sofern der Hund am Stichtag 1. August älter als 6 Monate ist. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im September. Spezielle Regelungen gelten für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sowie Polizei-, Lawinen-, Sanitäts-, Militär- und Therapiehunde.

Wichtig: Wenn Sie einen Hund angeschafft haben, melden Sie dies unserer Finanzverwaltung, 031 950 54 17.
Wenn Sie Ihren Hund weggegeben haben oder Ihr Hund verstorben ist, melden Sie uns dies bitte ebenfalls. Sie können diese Transaktionen auch bequem im Onlineschalter erledigen. Mit dem Einsetzen des Chips beim Tierarzt ist die Meldepflicht gegenüber der Gemeinde nicht erfüllt. Das Nichtbeachten dieser Meldepflicht muss gemäss Hundegesetz mit einer Busse geahndet werden.

Herrenlose Hunde können wir anhand der Nummer auf der Hundemarke identifizieren. Der örtliche Polizeiposten kann Ihnen ebenfalls Auskunft erteilen: 031 638 82 60.

Mikrochip für Hunde

Gestützt auf Art. 17 der Tierseuchenverordnung des Bundes müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Der Tierarzt meldet die Angaben des Tieres an die Amicus-Hundedatenbank (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern). Hundehaltende sind zudem verpflichtet, Halterwechsel oder das Ableben des Hundes bei AMICUS zu melden, 0848 777 100 oder www.amicus.ch.

Unsere Finanzverwaltung kann in AMICUS Ihren uns gemeldeten Halterwechsel oder Tod des Hundes registrieren; damit entfällt Ihre bisherige Meldepflicht gegenüber AMICUS.

Weitere sachdienliche Informationen zur Hundehaltung

Meldestellen für vermisste / gefundene Tiere:

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