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Förderprogramm Biodiversität

Seit 1. Januar 2023 belohnt und unterstützt die Gemeinde private Initiativen im Bereich Umwelt mittels einem Förderprogramm Biodiversität. Per 1. Januar 2024 wurde das Förderprogramm überabreitet und erweitert.

Das Förderprogramm Biodiversität unterstützt die Umsetzung der Landschaftsrichtplanung der Gemeinde.
Die Verordnung [pdf, 299 KB] regelt für das Förderprogramm die grundlegenden Fragen. Insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Das Programm arbeitet mit Förderbeiträgen und speziellen Förderangeboten.

Beiträge und Gesuche

Förderbeiträge

Förderbeiträge werden für konkrete Fördertatbestände ausbezahlt. Die Fördertatbestände und das konkrete Vorgehen sind im Anhang 1 [pdf, 138 KB] zur Verordnung geregelt:

In den meisten Fällen sind ein vorgängiges Gesuch und eine Beitragszusicherung seitens der Gemeinde nötig, bevor die geplante Massnahme umgesetzt wird. Gesuche können in der Regel jederzeit eingereicht werden. Ausnahme ist die Anmeldung zur kostenlosen Gartenberatung, welche jeweils bis Ende Februar erfolgen muss. Die Formulare für Fördergesuche finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Formulare für Fördergesuche

Hier können Sie die Formulare für das Förderprogramm herunterladen. Es können nur vollständig ausgefüllte Formulare inklusive aller erforderlichen Beilagen bearbeitet werden. Bitte einsenden an: Bereich Umwelt + Verkehr, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen.