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Überprüfung flankierende Massnahmen

Um den Durchgangsverkehr auf den Ortsverbindungen zwischen Muri und Gümligen zu reduzieren, wurden 2019 und 2021 auf der Dorf-/Schulhausstrasse und der Tannacker-/Feldstrasse ein Fahrverbot mit Zubringerdienst während der Verkehrsspitzenzeiten eingeführt. Vor allem auf der Feldstrasse findet dieses immer weniger Beachtung und die Polizei verfügt nicht über die Mittel, die Einhaltung des temporären Fahrverbots ausreichend zu kontrollieren. Die Gemeinde Muri bei Bern hat deshalb 2022 unter Beizug einer 20-köpfigen Begleitgruppe die Verkehrssituation auf der Thorackerstrasse, der Aebnitstrasse, der Füllerichstrasse, der Dorf-/Schulhausstrasse und der Tannacker-/Feldstrasse analysieren, verschiedene Lösungsansätze prüfen und für jeden Strassenzug ein Massnahmenkonzept erarbeiten lassen. Die Massnahmen haben in erster Linie zum Ziel, die Verträglichkeit des motorisierten Verkehrs für den Fuss- und Veloverkehr sowie die Anwohnerschaft zu verbessern. Dabei geht es vor allem um Anpassungen der Höchstgeschwindigkeit, um Änderungen an Signalisationen und Markierungen und punktuell um gestalterische bzw. bauliche Massnahmen.

Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens

Über 300 Personen und Institutionen äusserten sich im Mitwirkungsverfahren von Mai 2023 zu den Vorschlägen. Die Reaktionen fielen mehrheitlich positiv aus. Aufgrund der Mitwirkungsergebnisse wurde das Massnahmenkonzept in einigen Punkten angepasst: Das temporäre Fahrverbot auf der Dorf-/Schulhausstrasse bleibt bestehen. Auf der Füllerichstrasse soll auch im Bereich der Autobahnunterführung Tempo 30 gelten. Zudem soll bei der konkreten Planung der Massnahmen den Bedürfnissen des Veloverkehrs Rechnung getragen werden.

Beschlüsse des Gemeinderats, Herbst 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat aufgrund der Mitwirkung und weiterführender Überlegungen Anpassung am Massnahmenkonzept vorgenommen: Statt die Massnahmen stufenweise, zeitlich gestaffelt umzusetzen, werden bis auf wenige Ausnahmen alle Massnahmen gleichzeitig umgesetzt. Die zahlreichen Verengungen werden aber in der Regel nicht baulich, sondern in Form von Markierungen realisiert.

Genehmigung Baukredit durch den GGR, November 2024

Der Grosse Gemeinderat hat im November 2024 dem Kredit zur Realisierung der vorgeschlagenen Massnahmen mit deutlichem Mehr zugestimmt. Zugleich wurde eine Petition für Tempo 40 auf der Thorackerstrasse eingereicht. Der Gemeinderat wird über das Anliegen befinden.

Weiteres Vorgehen

Im nächsten Schritt wird geklärt, welche Massnahmen welches Bewilligungsverfahren durchlaufen müssen. Ziel ist es, die Signalisationsänderungen, Markierungen und einfache bauliche Massnahmen wie Schutzinseln auf allen Strassenzügen rasch und in einem Zug umzusetzen. Die Umgestaltung der Einmündungen des Seidenberggässleins und des Kranichwegs in die Thorackerstrasse wird hingegen mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zum Projekt:

Grundlagendokumente

Fragen zum Projekt beantwortet Ihnen gerne die Bauverwaltung, 031 950 54 70.

Unterlagen Verkehrsverfügungen

Abschnitt 1, Thorackerstrasse, Erläuterungen [pdf, 113 KB]
Abschnitt 1, Thorackerstrasse, Situation 1_500 [pdf, 72.3 MB]

Abschnitt 2, Aebnitstrasse, Erläuterungen [pdf, 68 KB]
Abschnitt 2, Aebnitstrasse, Situation 1_500 [pdf, 3.3 MB]

Abschnitt 3, Füllerichstrasse - Seidenberggässchen, Erläuterungen [pdf, 69 KB]
Abschnitt 3, Füllerichstrasse - Seidenberggässchen, Situation 1_500 [pdf, 3.4 MB]

Abschnitt 4, Feldstrasse und Tannackerstrasse, Erläuterungen [pdf, 70 KB]
Abschnitt 4, Feldstrasse und Tannackerstrasse, Situation 1_500 [pdf, 7.6 MB]  

Abschnitt 5, Dorfstrasse und Schulhausstrasse, Erläuterungen [pdf, 114 KB]
Abschnitt 5, Dorfstrasse und Schulhausstrasse, Situation 1_500 [pdf, 48.8 MB]