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Kinder- und Erwachsenenschutz

Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz der Sozialen Dienste umfasst die Fachstellen Abklärungen, Berufsbeistandschaften, Administration und Buchhaltung und erbringt Leistungen im Rahmen des gesetzlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Zuständig für die Gemeinde Muri bei Bern und Allmendingen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Mittelland-Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
031 635 20 50
info.kesb-mn@be.ch

Notfall – Pikett Nr. 117 (ausserhalb Bürozeiten der KESB)

Alle Gefährdungsmeldungen, Anträge auf Beistandschaften und Anfragen sind an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Nord zu richten.

Die Sozialen Dienste übernehmen im Auftrag der KESB-Behörde Sachverhaltsabklärungen und führen die Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes.

Kindesschutz

  • Kindesschutzabklärungen im Auftrag der KESB
  • Massnahmen gemäss Auftrag der Behörde
  • Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
  • Beratung bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Erwachsenenschutz

  • Erwachsenenschutzabklärungen im Auftrag der KESB
  • Erwachsenenschutzmassnahmen gemäss Auftrag der Behörde
  • Beratung betreffend Vorsorgeaufträge

Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (PriMa)

Sind Sie interessiert, als Freiwillige oder Freiwilliger, eine Person zu unterstützen, die Hilfe benötigt? Als private Mandatsträgerin / privater Mandatsträger (PriMa) können Sie Ihre Lebenserfahrung, Offenheit und Ihre Kompetenz in administrativen und finanziellen Fragen zugunsten von hilfsbedürftigen Personen einsetzen und weiterentwickeln.

Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

Für Fragen steht Ihnen unsere Fachstelle für Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gerne zur Verfügung.