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Arbeitslosigkeit

Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern erfolgt direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde ist das RAV Gümligen zuständig.

Kontakt

RAV Gümligen
Worbstrasse 223
3073 Gümigen

031 636 02 31
rav.guemligen@be.ch