Sozialhilfe / Sozialberatung
Was ist Sozialhilfe?
Sozialhilfe ist eine gesetzlich geregelte bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen.
Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder mit Ersatzeinkommen zu bestreiten, hat Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Grundlagen der gesetzlichen Sozialhilfe bilden das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG), die Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern (SHV) sowie die BKSE-Richtlinien.
Angebote des Sozialdienstes
Die Sozialarbeitenden beraten Sie in persönlichen Krisen und rechtlichen sowie finanziellen Fragen im Rahmen von präventiven Beratungen.
Die Sozialarbeitenden unterstützen Sie in finanzieller Hinsicht im Rahmen der gesetzlichen Sozialhilfe und sorgen für ihre Existenzsicherung gemäss den BKSE-Richtlinien.
Die Sozialarbeitenden informieren Sie über Hilfsangebote anderer Institutionen und vermitteln Sie an diese.
Allgemeine Informationen
Sollten Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, ist es möglich, die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, Sie sind in der Gemeinde Muri bei Bern wohnhaft, was auch für Ausländer: innen mit B- und C-Ausweis gilt. Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind (Subsidiarität).
Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Steuern oder Schulden.
Nach dem Sozialhilfegesetz sind Sozialhilfeleistungen unter bestimmten Voraussetzungen rückerstattungspflichtig (vgl. Art. 40 SHG).
Die Verwandtenunterstützungspflicht gemäss Art. 328 ZGB wird in jedem Fall überprüft.
Allfällige unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zurückerstattet werden. Liegt ein Sozialhilfebetrug vor, wird dieser konsequent strafrechtlich verfolgt.
- Grundlagen der Sozialhilfe
- Rechte beim Sozialhilfebezug
- Pflichten beim Sozialhilfebezug
- Bemessung der Sozialhilfe
- Situationsbedingte Leistungen
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Sozialhife
Der Sozialhilferechner ist ein digitales Tool, mit welchem Personen mit wenigen Klicks prüfen können, ob sie in ihrer Gemeinde Anspruch auf Sozialhilfe haben. Aufgrund von Angaben zum Wohnort, zu den im Haushalt lebenden Personen, zu Einkommen und Vermögen sowie zu fixen Ausgaben für Miete, Gesundheits- und Transportkosten erstellt er eine provisorische Anspruchsberechnung ohne Gewähr. Je nach Voreinstellung beinhaltet das Resultat einen konkreten Betrag oder beantwortet nur die Frage der Anspruchsberechtigung.
Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe
Damit die finanzielle Unterstützung geprüft werden kann, muss das Gesuchformular wirtschaftliche Sozialhilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschliessend kann dieses mit den erforderlichen Unterlagen beim Sekretariat der Sozialen Dienste eingereicht werden.
Folgende Formulare sind dem Gesuchformular unterschrieben beizulegen:
- Rechte und Pflichten in der Sozialhilfe [pdf, 29 KB]
- Merkblatt Zahnformular [pdf, 30 KB]
- Vollmacht [pdf, 68 KB]
Hilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Die Qualifutura GmbH bietet auf ihrer Webseite ein Erklärvideo für einfache Steuererklärungen insbesondere für junge Erwachsene.
Standort Bern und Geschäftssitz
Qualifutura GmbH
Optingenstrasse 12
3013 Bern
031 311 24 42
Kontakt Soziale Dienste
Thunstrasse 74
3074 Muri bei Bern
031 950 54 00
soziale.dienste@muri-guemligen.ch
Neuanmeldungen
Bei Fragen stehen wir Ihnen jeweils am Dienstag von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 - 16.00 Uhr zur Verfügung.