Navigieren in Muri bei Bern

Stimmberechtigte

Muri bei Bern zählt rund 9200 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten, sowie rund 9600 Stimmberechtigte in Kantons- und Bundesangelegenheiten.

Stimmberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und über das Schweizer Bürgerrecht verfügt. Unter diesen Voraussetzungen ist man sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene stimmberechtigt, solange man nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten wird.

Um auch auf kommunaler Ebene (Gemeinde) über das Stimm- und Wahlrecht zu verfügen, muss man zudem seit drei Monaten den Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde beschliessen an der Urne u.a. folgende Sachgeschäfte:

  • die Gemeindeordnung
  • das Reglement über die politischen Rechte
  • die baurechtliche Grundordnung
  • das jährliche Budget mit der Festsetzung der Ansätze für die ordentlichen Gemeindesteuern, sofern letztere gegenüber dem Vorjahr verändert werden sollen
  • neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken

Politische Einflussmöglichkeiten

Nebst der Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen haben die Stimmberechtigten auf Gemeindeebene folgende politischen Einflussmöglichkeiten:

Fakultatives Referendum

Bestimmte Geschäfte beschliesst das Parlament unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (siehe Art. 18 Gemeindeordnung).

Fünf Prozent der Stimmberechtigten können unterschriftlich verlangen, dass diese Beschlüsse des Parlaments der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sind. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn die notwendige Anzahl Unterschriften innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses im Publikationsorgan der Gemeinde dem Gemeinderat eingereicht wird. Wird das Referendum nicht ergriffen, so treten die Beschlüsse nach Ablauf dieser Frist oder auf den vom Gemeinderat bestimmten Zeitpunkt in Kraft.

Jugendmotion

In der Gemeinde wohnhafte Jugendliche können mit einer Jugendmotion Anträge auf die Behandlung eines die Gemeinde betreffenden Gegenstandes stellen. Werden mit einer Motion mehrere Begehren gestellt, so muss zwischen ihnen ein sachlicher Zusammenhang bestehen

Initiative

Zehn Prozent der Stimmberechtigten können mit einer Initiative den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangen, die in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Parlaments liegen.

Petition

Jede Person hat das Recht, Petitionen an Gemeindeorgane zu richten. Die Einwohnerinnen und Einwohner können sich so zu einem bestimmten Thema bei der Behörde, die das Anliegen betrifft, Gehör verschaffen.