Wahlen GGR + GR vom 24.11.2024
Proporzwahl
Die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2028 fanden am 24. November 2024 statt. Gewählt wurden die
- 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderats (GGR)
- 7 Mitglieder des Gemeinderats (GR)
Wahlresultate
In den Gemeinderat wurden gewählt:
- Grubwinkler Christa (bisher), FDP. Die Liberalen Muri-Gümligen
- Bircher Laura, FDP.Die Liberalen Muri-Gümligen
- Siegenthaler Muinde Gabriele (bisher), forum Muri-Gümligen
- Häuselmann Bernhard, forum Muri-Gümligen
- Bärtschi Markus (bisher), SVP Muri-Gümligen
- Klopfstein Carole (bisher), Grüne Muri-Gümligen
Der Sitz der SP Muri-Gümligen wird durch den designierten hauptamtlichen Gemeindepräsidenten, Jan Köbeli, beansprucht.
Für die detailierten Wahlresultate verweisen wir auf das Wahlprotokoll Gemeinderat [pdf, 1012 KB].
Die Sitzverteilung im Grossen Gemeinderat präsentiert sich wie folgt:
- Jungfreisinnige Muri-Gümligen, 1 Sitz
- FDP.Die Liberalen Muri-Gümligen, 14 Sitze
- SVP Muri-Gümligen, 5 Sitze
- Sozialdemokratische Partei Muri-Gümligen, 8 Sitze
- forum Muri-Gümligen, 8 Sitze
- Evangelische Volkspartei Muri-Gümligen, 1 Sitz
- Grüne Muri-Gümligen, 3 Sitze
- Die Mitte Muri-Gümligen, kein Sitz
Für die detailierten Wahlresultate verweisen wir auf das Wahlprotokoll Grosser Gemeinderat [pdf, 1.3 MB].
Kandidierende
smartvote
Wie in den Jahren 2016 und 2020 wird die Online-Wahlhilfe smartvote bei den diesjährigen Gemeindewahlen erneut zur Verfügung gestellt.
Die Online-Wahlhilfe smartvote ist eine über die Website www.smartvote.ch öffentlich zugängliche, politisch unabhängige Wahlplattform. Sie ermöglicht den Kandidatinnen und Kandidaten ihre persönlichen und politischen Profile zu publizieren bzw. den Wählerinnen und Wählern dadurch die Wahlentscheidung zu erleichtern.
smartvote wird vom Politikforschungsnetzwerk Politools (www.politools.net) entwickelt und betrieben.
Wahlregeln
Für die Ausübung Ihres Wahlrechts machen wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam:
- Es darf pro Wahl (GGR/GR) nur ein Wahlzettel verwendet werden.
- Auf dem Wahlzettel dürfen nur so viele Namen stehen, wie Sitze zu vergeben sind:
- Grosser Gemeinderat = 40
- Gemeinderat = 7
Überzählige Namen werden vom Wahlausschuss gestrichen. - Sie erleichtern die Ausmittlungsarbeiten, wenn Sie beim Ausfüllen oder Abändern der Wahlzettel auch die Nummern der kandidierenden Personen bzw. die Nummer der Parteiliste angeben.
Ausseramtliche Wahlzettel (vorgedruckte Wahlzettel)
Der vorgedruckte (ausseramtliche) Wahlzettel kann unverändert abgegeben werden. In diesem Fall erhält die Partei so viele Stimmen (Parteistimmen), wie Namen (Kandidatenstimmen) und leere Zeilen (Zusatzstimmen) aufgeführt sind.
Der vorgedruckte (ausseramtliche) Wahlzettel kann wie folgt geändert werden:
- Streichen: Sie können vorgedruckte Namen von Kandidatinnen und Kandidaten streichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimme von Ihnen. Die nun leeren Zeilen zählen nur als Stimmen für die aufgeführte Partei (Zusatzstimmen).
- Kumulieren (Namen wiederholen): Sie können einen vorgedruckten Namen handschriftlich einmal wiederholen (inkl. Kandidatennummer). Wenn auf dem Wahlzettel bereits so viele Namen stehen, wie Sitze zu vergeben sind, müssen Sie dafür einen anderen Namen streichen.
Der gleiche Name darf höchstens zweimal auf dem Wahlzettel stehen. Gänsefüsschen und Vermerke wie «dito» sind ungültig. Durch die Wiederholung erhält die Person zwei Stimmen von Ihnen. - Panaschieren: Sie können Namen von Kandidatinnen und Kandidaten von anderen Parteien auf Ihren Wahlzettel schreiben. Wenn auf Ihrem Wahlzettel bereits so viele Namen stehen, wie Sitze zu vergeben sind, müssen Sie dafür einen anderen Namen streichen. Die hinzugefügten Personen erhalten Ihre Kandidatenstimme und deren Partei Ihre Parteistimme.
Amtlicher Wahlzettel (leerer Wahlzettel zum Selbstausfüllen)
- Auf dem leeren Wahlzettel können Sie oben die Bezeichnung und die Nummer der Liste Ihrer bevorzugten Partei hinschreiben. Die leeren (übrigen) Linien gelten für die bezeichnete Partei als Zusatzstimmen. Wenn Sie oben keine Parteibezeichnung und keine Listen-Nummer hinschreiben, werden allfällige leere Zeilen keiner Partei zugerechnet (Leerstimmen).
- Schreiben Sie von Hand und gut leserlich mindestens einen Namen (inkl. Kandidatennummer) einer kandidierenden Person und höchstens so viele Namen, wie Sitze zu vergeben sind.
- Auch auf dem leeren Wahlzettel können Sie kumulieren und panaschieren.
Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen, Reproduzieren oder Ändern von Wahlzetteln ist verboten.
Die Stimmkarte muss bei der brieflichen Stimmabgabe eigenhändig unterzeichnet werden. Ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
Wahlpublikation
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 27. September 2024 der Gemeindeschreiberei, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen, einzureichen.
Die Wahlvorschläge für den GGR und den GR sind getrennt einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Jeder Name darf höchstens zweimal (kumuliert) auf dem jeweiligen Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge (GGR und GR) müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die erstunterzeichnende Person dient der Gemeindeschreiberei als Ansprechperson (Art. 43 Reglement über die politischen Rechte). Die Stimmberechtigten dürfen nur je einen Wahlvorschlag (GGR + GR) unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge müssen am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft unmissverständlich hinweisende Bezeichnung tragen.
Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der unterzeichnenden Stimmberechtigten und der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident wird bei der Sitzverteilung derjenigen Partei bzw. Wählervereinigung angerechnet, der sie oder er angehört oder die sie oder ihn vorgeschlagen hat. Wenn sie oder er nicht als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist, scheidet die oder der im Proporz gewählte Kandidatin oder Kandidat dieser Partei bzw. Wählervereinigung, die oder der am wenigsten Stimmen erzielte, aus (weiterführende Bestimmungen s. Art. 26 Gemeindeordnung).
Verbot der mehrfachen Kandidatur (Art. 41 Reglement über die. politischen Rechte)
Eine Person darf für das gleiche Organ nur auf einem Wahlvorschlag stehen. Steht sie auf mehreren, so hat sie sich zu entscheiden.
Frist: 4. Oktober 2024
Rückzug der Kandidatur (Art. 44 Reglement über die politischen Rechte)
Frist: 4. Oktober 2024
Behebung von Mängeln an den Wahlvorschlägen (Art. 42 Reglement über die. politischen Rechte)
Frist: 11. Oktober 2024
Einreichen von Ersatzvorschlägen (Art. 45 Reglement über die politischen Rechte)
Frist: 11. Oktober 2024
Mitteilung betreffend Listenverbindung (Art. 50 Reglement über die politischen Rechte)
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden. Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden erstunterzeichnenden Personen ist der Gemeindeschreiberei abzugeben.
Frist: 11. Oktober 2024