Kommunale Abstimmungen & Wahlen
Wahlen für die Legislatur 2025 - 2028
Im Jahr 2024 finden die Wahlen für die Legislatur 2025 - 2028 des Gemeindepräsidiums, Gemeinderats und des Grossen Gemeinderats statt.
Majorzwahl Gemeindepräsidium vom 9. Juni 2024
Der Gemeinderat hat den Wahltermin für das Gemeindepräsidium auf den 9. Juni 2024 festgelegt und denjenigen für den Grossen Gemeinderat (GGR) /den Gemeinderat (GR) auf den 24. November 2024.
Innerhalb der ordentlichen Frist sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
- Lack Stephan, 1962
Ökonom / Gemeindepräsident
whft. Muri bei Bern
FDP.Die Liberalen Muri-Gümligen (bisher)
- Köbeli Jan, 1987
Fussballschiedsrichter- und Ausbildner
whft: Gümligen
SP Muri-Gümligen
Das Stimmmaterial für die eidgenössichen Abstimmungsvorlagen bzw. das Wahlmaterial wird bis spätestens am 18. Mai 2024 zugestellt.
Proporzwahl Grosser Gemeinderat und Gemeinderat vom 24. November 2024
- 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderats (GGR)
- 7 Mitglieder des Gemeinderats (GR)
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 27. September 2024 der Gemeindeschreiberei, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen, einzureichen.
Die Wahlvorschläge für den GGR und den GR sind getrennt einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Jeder Name darf höchstens zweimal (kumuliert) auf dem jeweiligen Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge (GGR und GR) müssen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die erstunterzeichnende Person dient der Gemeindeschreiberei als Ansprechperson (Art. 43 Reglement über die politischen Rechte). Die Stimmberechtigten dürfen nur je einen Wahlvorschlag (GGR + GR) unterzeichnen.
Die Wahlvorschläge müssen am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft unmissverständlich hinweisende Bezeichnung tragen.
Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der unterzeichnenden Stimmberechtigten und der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident wird bei der Sitzverteilung derjenigen Partei bzw. Wählervereinigung angerechnet, der sie oder er angehört oder die sie oder ihn vorgeschlagen hat. Wenn sie oder er nicht als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist, scheidet die oder der im Proporz gewählte Kandidatin oder Kandidat dieser Partei bzw. Wählervereinigung, die oder der am wenigsten Stimmen erzielte, aus (weiterführende Bestimmungen s. Art. 26 Gemeindeordnung).
Verbot der mehrfachen Kandidatur (Art. 41 Reglement über die. politischen Rechte)
Eine Person darf für das gleiche Organ nur auf einem Wahlvorschlag stehen. Steht sie auf mehreren, so hat sie sich zu entscheiden.
Frist: 4. Oktober 2024
Rückzug der Kandidatur (Art. 44 Reglement über die politischen Rechte)
Frist: 4. Oktober 2024
Behebung von Mängeln an den Wahlvorschlägen (Art. 42 Reglement über die. politischen Rechte)
Frist: 11. Oktober 2024
Einreichen von Ersatzvorschlägen (Art. 45 Reglement über die politischen Rechte)
Frist: 11. Oktober 2024
Mitteilung betreffend Listenverbindung (Art. 50 Reglement über die politischen Rechte)
Zwei oder mehr Listen können miteinander verbunden werden. Die übereinstimmende schriftliche Erklärung der betreffenden erstunterzeichnenden Personen ist der Gemeindeschreiberei abzugeben.
Frist: 11. Oktober 2024
Die Frist für schriftliche Eingaben und Erklärungen ist eingehalten, wenn diese spätestens am letzten Tag der jeweiligen Frist bis 17.00 Uhr (ab 14.00 Uhr mit tel. Voranmeldung, 031 950 54 28) der Gemeindeschreiberei, Bahnhofstrasse 4, Gümligen, oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) übergeben worden sind.