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Öffentliche Mitwirkungsauflage; Ortsplanungsteilrevision Muri bei Bern, Massnahmenpaket 5

Der Gemeinderat von Muri bei Bern bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das fünfte Paket von Ortsplanungsteilrevisionen zur öffentlichen Mitwirkung.

Es beinhaltet im Wesentlichen die Massnahmen

  • Baureglementsänderungen im Zusammenhang mit Schutzbestimmungen zu Klima, Ökologie und Energie
  • Baureglementsänderung im Zusammenhang mit Zonen für öffentliche Nutzungen
  • Korrektur Waldfeststellung im Bereich Waldried
  • Ein und Umzonung von Einzelparzellen
  • Bereinigung der Schutzobjekte (Feucht und Trockenstandorte)
  • Zonenplan und Baureglementsänderung ZöN U Siloah

Die Unterlagen liegen vom 1. Mai bis 31. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung, Bahhofstrasse 4 in 3073 Gümligen öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. 

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Muri bei Bern, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen zu richten.

Gümligen, 26. April 2024
GEMEINDERAT MURI BEI BERN