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Quellensteuer

Steuererklärung und Formulare

Die Quellensteuer wird vom Erwerbseinkommen von Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie noch nicht im Besitze einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind. Die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls dem Steuerabzug an der Quelle unterstellt:

Künstler, Sportler, Referenten, Verwaltungsräte, Hypothekargläubiger, Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem oder privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, Transporteure im internationalen Verkehr, Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter.

Der Schuldner / Die Schuldnerin der steuerbaren Leistung ist verpflichtet, die Quellensteuer direkt von der Entschädigung abzuziehen und mit der zuständigen Gemeinde abzurechnen.

Wegleitung, Merkblätter, Tarife und Formulare zur Quellensteuer können Sie kostenlos beziehen.