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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Veranstaltung durchführen

Verantwortliche von Veranstaltungen müssen eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten. So kann eine Veranstaltung je nach Art verschiedene gesetzlich regulierte Bereiche betreffen. Auch bei der Ausgabe von Getränken und Speisen sind Vorschriften zu beachten.

Benötigt Ihre Veranstaltung eine gastgewerbliche Einzelbewilligung oder kann sie bewilligungsfrei durchgeführt werden? 

Auf der Website des Regierungsstatthalteramts können Sie prüfen, ob Ihre Veranstaltung bewilligungsfrei durchgeführt werden kann (siehe bewilligungsfreie Anlässe).

Gesuche für Einzelbewilligungen sind in der Regel spätestens 20 Tage vor dem geplanten Anlass einzureichen, für Anlässe mit mehr als 200 Sitzplätzen oder voraussichtlich mehr als 500 Personen in der Regel jedoch zwei Monate vor dem geplanten Anlass. Diese Vorlaufzeit ist deshalb nötig, weil vielfach behördliche Abklärungen mit den betroffenen kantonalen Fachstellen zu erfolgen haben.

Bei Unsicherheiten steht Ihnen zudem gerne die Gemeindeschreiberei für Auskünfte zur Verfügung, gemeindeverwaltung@muri-guemligen.ch.

Brandschutz

Informationen zum Brandschutz finden Sie auf heureka.ch.

    Speisen und Getränke an Veranstaltungen

    Für die Abgabe von Speisen und Getränken und den Handel mit alkoholischen Getränken ist unter Umständen eine gastgewerbliche Einzelbewilligung notwendig.

    Das online Gesuch kann auf der Website des Regierungsstatthalteramts ausgefüllt werden. Für die Erfassung benötigen Sie ein BE-Login.

    Bei der online Einreichung fällt die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung weg. Die Gemeindeverwaltung prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.

    Mehrweggeschirr

    Per 1. Januar 2025 trat das neue kommunale Abfallreglement bzw. die Abfallverordnung in Kraft.

    Gemäss Art. 6 des Abfallreglements gelten neu bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen folgende Bestimmungen:
    1 An bewilligungspflichtigen Veranstaltungen dürfen Esswaren und Getränke nach Möglichkeit nur in Mehrweggeschirr verkauft werden, das gegen Pfand abgegeben wird.
    2 Ist dies nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, müssen andere geeignete Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Abfällen getroffen werden.
    3 Die Gemeinde erteilt Bewilligungen unter entsprechenden Auflagen.

    Somit unterstehen Veranstaltungen welche eine gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen grossmehrheitlich der Mehrweggeschirrpflicht. Aber: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Möglichkeiten, Abfälle zu vermeiden, gibt es viele. Bewährt haben sich z.B. die Konzepte «Pack's ins Brot» und «Nimm’s in die Hand». Jeder Abfall, der vermieden werden kann, ist ein Mehrwert und schont Ressourcen.

    Um Veranstaltende bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Grundlagen zu unterstützen, ermöglicht die Gemeinde in Zusammenarbeit mit Bigler Transporte AG  die Ausleihe von 150 Garnituren Mehrweggeschirr.

    Weitere Lieferantinnen und Lieferanten von Mehrweggeschirr finden Sie in dieser Auflistung [pdf, 72 KB].

    Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der Planung Ihres nächsten Anlasses auseinanderzusetzen und die Thematik Mehrweggeschirr einzuplanen. Vorgenannter Sachverhalt wird bei Gesuchen um gastgewerbliche Einzelbewilligung konsequent geprüft und allfällige Auflagen in die Bewilligung aufgenommen.

    Bei Fragen steht Ihnen die Fachstelle Umwelt, 031 950 54 50, gerne zur Verfügung.

    Private Feste und Veranstaltungen

    Veranstaltungen sind privat, wenn eine Gastgeberin / ein Gastgeber persönlich zum Fest einlädt. Diese Anlässe werden nicht öffentlich ausgeschrieben und der Personenkreis ist eingeschränkt. 

    Bedingung ist, dass solche Anlässe nicht einem gewerblichen Zweck dienen, beispielsweise der Kundenbindung oder der Verkaufsförderung.

    Private Feste benötigen keine gastgewerbliche Einzelbewilligung.

    Weitere Bewilligungen die Sie allenfalls einholen müssen