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Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Muri bei Bern

Mit Verfügung vom 19. April 2024 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die am 10. Dezember 2023 durch die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Muri bei Bern beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung (Art. 19 und Art. 29 Abs. 2) in Anwendung von Art. 56 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG 170.11) genehmigt.

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) wird die Inkraftsetzung der teilrevidierten Gemeindeordnung rückwirkend per 1. Januar 2024 bekannt gegeben.

Die Gemeindeordnung kann auf der Gemeindeschreiberei bezogen oder ab der Website heruntergeladen werden.

Gümligen, 22. April 2024
GEMEINDESCHREIBEREI MURI BEI BERN