Jungbürgerfeier
Die Gemeinde lädt in jedem Jahr alle 18-jährigen Schweizer/innen und Ausländer/innen zu einer Feier ein, um ihnen zu diesem besonderen Geburtstag und zum Erreichen der Volljährigkeit zu gratulieren.
Volljährig zu sein bedeutet, vor dem Gesetz als erwachsene Person zu gelten und zu selbständigen Entscheidungen ermächtigt zu sein. Ab dem 18. Geburtstag haben Sie also neue Freiheiten, jedoch auch neue Pflichten. Als Schweizer Bürgerin oder Bürger können Sie mitbestimmen und sogar aktiv in der Politik mitwirken. Sie sind nun stimm- und wahlberechtigt und wir heissen Sie als neue Stimmbürgerin resp. neuen Stimmbürger herzlich willkommen.
Das Erreichen der Volljährigkeit möchten wir mit einem speziellen Anlass mit Ihnen feiern. Dieser findet jeweils im Herbst statt, es werden persönliche Einladungen verschickt.