Parkkarten
Erläuterungen zur Parkkartenberechtigung
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Bewilligung erteilt werden kann:
Privatfahrzeuge
- Die gesuchstellende Privatperson ist schriftenpolizeilich in unserer Gemeinde angemeldet. Sie erhält die Parkkarte für den Ortsteil ihres Wohnsitzes (PLZ 3073 oder 3074).
- Eine Parkkarte kann für das eigene Fahrzeug eingelöst werden. Dasselbe gilt auch für ein Fahrzeug, das die arbeitgebende Firma zur privaten Verwendung zur Verfügung stellt (Bestätigung Arbeitgeber beilegen).
- Für BesucherInnen und Besucher können Tageskarten digital (Parkingpay) oder auf der Verwaltung abgegeben werden. (Diese Tageskarten müssen an den jeweilig benützten Tagen ausgefüllt werden.)
Firmenfahrzeuge
Firmen mit Sitz in der Gemeinde können eine Parkkarte für die auf ihren Firmennamen und Firmenadresse eingelösten leichten Motorwagen erhalten. (Mitarbeiter ohne Firmenfahrzeug sind nicht parkkartenberechtigt!)
Handwerkende und Pflege
- Die Parkkarte für die regelmässige geschäftliche Tätigkeit in der Gemeinde (Handwerkerparkkarte) wird an Handwerksbetriebe, welche wegen der Art ihrer Tätigkeit eine mobile Werkstatt benötigen oder schweres Material in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort transportieren müssen sowie an Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch abgegeben.
- Die Parkkarte wird für das gesamte Gemeindegebiet ausgestellt. Sie berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren eines leichten Motorwagens auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Ausnahme der gebührenpflichtigen Parkplätze.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 031 950 54 70 oder per Email bauverwaltung@muri-guemligen.ch gerne zur Verfügung.