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Parkkarten

Erläuterungen zur Parkkartenberechtigung

 Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Bewilligung erteilt werden kann:

Privatfahrzeuge

  1. Die gesuchstellende Privatperson ist schriftenpolizeilich in unserer Gemeinde angemeldet. Sie erhält die Parkkarte für den Ortsteil ihres Wohnsitzes (PLZ 3073 oder 3074).
  2. Eine Parkkarte kann für das eigene Fahrzeug eingelöst werden. Dasselbe gilt auch für ein Fahrzeug, das die arbeitgebende Firma zur privaten Verwendung zur Verfügung stellt  (Bestätigung Arbeitgeber beilegen).
  3. Für BesucherInnen und Besucher können Tageskarten digital (Parkingpay) oder auf der Verwaltung abgegeben werden. (Diese Tageskarten müssen an den jeweilig benützten Tagen ausgefüllt werden.)

Firmenfahrzeuge

Firmen mit Sitz in der Gemeinde können eine Parkkarte für die auf ihren Firmennamen und Firmenadresse eingelösten leichten Motorwagen erhalten. (Mitarbeiter ohne Firmenfahrzeug sind nicht parkkartenberechtigt!)

Handwerkende und Pflege

  1. Die Parkkarte für die regelmässige geschäftliche Tätigkeit in der Gemeinde (Handwerkerparkkarte) wird an Handwerksbetriebe, welche wegen der Art ihrer Tätigkeit eine mobile Werkstatt benötigen oder schweres Material in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort transportieren müssen sowie an Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte für den Hausbesuch abgegeben.
  2. Die Parkkarte wird für das gesamte Gemeindegebiet ausgestellt. Sie berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren eines leichten Motorwagens auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Ausnahme der gebührenpflichtigen Parkplätze.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 031 950 54 70 oder  per Email bauverwaltung@muri-guemligen.ch gerne zur Verfügung.

 

Art der Parkkarte

Hinweise 

  • Die Parkkarte erlaubt das zeitlich unbeschränkte Parkieren in den entsprechend  signalisierten Zonen im Ortsteil des Wohnsitzes.
  • Die Parkkarte ist ungültig auf Parkplätzen ohne Parkscheibenpflicht  (z.B. auf gebührenpflichtigen Parkplätzen).
  • Jahresgebühr: CHF 300.00 Einwohnende + Firmen / CHF 500.00 für Handwerk/Pflege
  • Monatsgebühr: CHF  30.00 Einwohnende + Firmen / CHF   50.00 für Handwerk/Pflege 
  • Die Parkkarte wird für die Dauer eines Jahres, bzw. eines Monats ab Ausstellungsdatum   ausgestellt. Eine Erneuerung erfolgt nicht automatisch.
  • Bei Rückgabe der Parkkarte vor dem Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer, wird die Gebühr für  die nicht angebrochenen Monate gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 rückerstattet.
  • Die Parkkarte gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Die Parkkarte enthebt nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Verkehrsmassnahmen (z.B. Parkierverbote wegen Bauarbeiten oder Anlässen) zu beachten.
Angaben Gesuchstellende

Die Eingabe der Mobile- und/oder Festnetznummern muss ohne Punkte oder Leerschläge erfolgen. Z.B. +41799999999

Angaben zum Fahrzeug

Für jedes berechtigte Fahrzeug wird nur eine Parkkarte ausgestellt.

Vorgaben zum Dateiupload:
  • maximale Datenmenge: 20 MB
  • erlaubte Dateitypen: pdf, png, jepg, jpg

Bestätigung