Resultate der kommunalen Abstimmung vom 22. September 2024
Vorlage: Änderung des Gemeindenamens; Teilrevision der Gemeindeordnung
Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten: 9'171
Stimmbeteiligung: 62,5 %
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Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel |
5'450 |
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davon leere |
72 |
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davon ungültige |
24 |
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gültige Stimmen |
5'354 |
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Zahl der JA |
2'135 |
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Zahl der NEIN |
3'219 |
Der Gemeindename verbleibt somit bei Muri bei Bern.
Beschwerden gegen den Urnenbeschluss sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Gümligen, 22. September 2024
Gemeindeschreiberei Muri bei Bern