1. August-Feier
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerkverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den gesamten Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern generell verboten. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter.
Die 1. August-Feier findet trotzdem auf dem Areal der Schulanlage Seidenberg im angekündigten Rahmen statt. Auf das 1. August-Feuer wird jedoch verzichtet.
