Inhalt - Sozialberatung

Sozialberatung

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine gesetzlich geregelte bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfsbedürftige Personen.
Wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder mit Ersatzeinkommen zu bestreiten, hat Anspruch auf Sozialhilfe.

Angebote des Sozialdienstes

Die Sozialarbeitenden beraten Sie in persönlichen Krisen und rechtlichen sowie finanziellen Fragen.

Die Sozialarbeitenden informieren Sie über Hilfsangebote anderer Institutionen und vermitteln Sie an diese.

Allgemeine Informationen

Sollten Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, ist es möglich, die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt, Sie sind in der Gemeinde Muri bei Bern wohnhaft. Die Leistungen des Sozialdienstes werden erbracht, soweit keine anderen Hilfsangebote verfügbar sind (Subsidiarität).

Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Steuern oder Schulden.

Rückerstattungspflicht

Nach dem Sozialhilfegesetz sind Sozialhilfeleistungen unter bestimmten Voraussetzungen rückerstattungspflichtig.

Die Verwandtenunterstützungspflicht gemäss Art. 328 ZGB wird in jedem Fall überprüft.
Allfällige unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Anmeldung wirtschaftliche Sozialhilfe

Damit die finanzielle Unterstützung geprüft werden kann, muss das Gesuchformular wirtschaftliche Sozialhilfe vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschliessend kann dieses mit den erforderlichen Unterlagen beim Sekretariat der Sozialen Dienste eingereicht werden.

Folgende Formulare sind dem Gesuchformular unterschrieben beizulegen:

Bei Fragen stehen wir Ihnen jeweils am Dienstag, 08.30 – 11.00 Uhr oder Donnerstag, 13.30 – 16.00 Uhr zur Verfügung.