Inhalt - Pflegekinderaufsicht

Pflegekinderaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht ist zuständig für zwei Formen der familienexternen Kinderbetreuung:

  • Tagespflege und
  • Familienpflege

Die Gemeinde Muri bei Bern ist dem Tageselterverein Worb angeschlossen.

Tagespflege

Die kant. Pflegekinderverordnung definiert Tagespflege so: wenn Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt tagsüber in einem Haushalt an mindestens einem Tag während fünf Stunden betreut werden. Die Tagespflegeverhältnisse sind bei der zuständigen Behörde meldepflichtig; und dies bei jedem neu aufgenommen Kind. Der Abschluss von schriftlichen Pflegeverträgen ist zu empfehlen. Jede Familie muss von der Pflegekinderaufsicht einmal jährlich besucht und nach fachlichen Kriterien beurteilt werden.

Familienpflege

Familienpflege heisst, dass ein Kind dauernd, also tags- und nachtsüber, durch andere Personen als die Erziehungsberechtigten betreut wird, Die kant. Pflegekinderverordnung beinhaltet die Bewilligungspflicht für Kinder in Familienpflege und dauert bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Jedes Kind, welches von einem Platzierungsentscheid betroffen ist, muss von der Bewilligungsbehörde / Pflegekinderaufsicht angehört werden, soweit keine speziellen Gründe dagegen sprechen.

Das Gesuch um Erteilung der Bewilligung ist vor Aufnahme des Pflegekindes bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzureichen.

Adoption

Für die Aufnahme von Kindern zur späteren Adoption ist im Kanton Bern das Kantonale Jugendamt zuständig.