Inhalt - Berufsbeistandschaft und Abklärungsdienst

Berufsbeistandschaft und Abklärungsdienst

Zuständig für die Gemeinden Muri bei Bern und Allmendingen

Am 01.01.2013 sind mit der Teilrevision des ZGB das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und die Bestimmungen über die Fürsorgerische Unterbringung in Kraft getreten.

Zuständig für die Gemeinde Muri bei Bern ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland-Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50

Alle Gefährdungsmeldungen, Anträge auf Beistandschaften und Anfragen sind an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland-Nord zu richten. Der Sozialdienst übernimmt im Auftrag der Behörde Sachverhaltsabklärungen und führt die Massnahmen des Kindes-und Erwachsenenschutzes.

Kindesschutz

  • Massnahmen gemäss Auftrag der Behörde
  • Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
  • Beratung bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Erwachsenenschutz

  • Erwachsenenschutzmassnahmen gemäss Auftrag der Behörde
  • Beratung betreffend Vorsorgeaufträgen

Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (PriMa)

Sind Sie interessiert, als Freiwillige oder Freiwilliger, eine Person zu unterstützen, die Hilfe benötigt? Als private Mandatsträgerin / privater Mandatsträger (PriMa) können Sie Ihre Lebenserfahrung, Offenheit und Ihre Kompetenz in administrativen und finanziellen Fragen zugunsten von hilfsbedürftigen Personen einsetzen und weiterentwickeln.

Informationen finden Sie auf der Hompage des Kantons Bern. 

Für Fragen steht Ihnen unsere Fachstelle für Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gerne zur Verfügung:

Peter Berger, Tel. direkt 031 950 54 09