Inhalt - Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung im Kanton Bern erfolgt direkt bei einem der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und nicht mehr bei der Wohngemeinde. Wer im Kanton Bern wohnt und arbeitslos wird, sollte sich baldmöglichst bei einem RAV anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitgebracht werden müssen nur ein Ausweispapier (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) und die aktuellen Bewerbungsunterlagen. Ebenfalls umgehend bei der RAV melden sollen sich Personen, deren Arbeitgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Muri bei Bern ist das RAV Gümligen zuständig.
RAV Gümligen
Worbstrasse 223
3073 Gümligen
Telefon 031 636 02 31
rav.guemligen@be.ch