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Fundbüro

Oft werden in unserer Gemeinde Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurückzuerhalten.Wir bitten Sie, Fundgegenstände dem Fundbüro (Empfang Gemeindeverwaltung) abzugeben.

Dem Finder bzw. der Finderin ist seitens des Verlierers ein angemessener Finderlohn zu entrichten. In der Regel beträgt dies

  • bis zu einem Wert von CHF 2'000.00 10%
  • bei Werten über CHF 2'000.00 zusätzlich 2%
    des CHF 2'000.00 übersteigenden Wertes.

Das Fundbüro bestimmt die definitive Höhe des Finderlohnes; vorbehalten bleibt die Ausrichtung eines freiwilligen höheren Finderlohnes.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird dem Finder / der Finderin die Fundsache ausgehändigt. Die Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 5 Jahren geht auf den Finder / die Finderin über.