Inhalt - Umzug innerhalb der Gemeinde

Umzug innerhalb des gleichen Hauses

Sie ziehen in eine andere Wohnung im gleichen Haus um? Auch wenn die Strasse und Hausnummer unverändert bleiben, ist der Umzug meldepflichtig. Bitte melden Sie Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten. Dies können Sie kostenlos telefonisch oder online melden.

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages).

Umzug von Schweizer Staatsangehörigen innerhalb der Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um? Bitte melden Sie uns den Umzug innert 14 Tagen.

·       Online via eUmzugCH

·       Telefonisch oder online via unserer Homepage

·       Persönlich während den Schalteröffnungszeiten (bitte Niederlassungsausweis mitbringen)

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages). Nach erfolgter Meldung stellen wir Ihnen Ihren neuen Niederlassungsausweis kostenlos zu.

 

Zivilschutz / Militär

·       Sind Sie zivilschutzpflichtig, senden Sie bitte Ihr Dienstbüchlein an die Zivilschutzstelle ZSO Bantiger, um die neue Adresse einzutragen.

·       Sind Sie militärdienstpflichtig, senden Sie bitte Ihr Dienstbüchlein an die Abteilung Militär, Papiermühlestrasse 17v, Postfach, 3000 Bern 22, um Ihre neue Adresse einzutragen.

Umzug von ausländischen Staatsangehörigen innerhalb der Gemeinde

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde um? Bitte melden Sie uns den Umzug innert 14 Tagen.

·       Online via eUmzugCH

·       Telefonisch oder online via unserer Homepage

·       Persönlich während den Schalteröffnungszeiten (bitte Ausländerausweis mitbringen)

Wir benötigen das Umzugsdatum, die neue Adresse und Angaben über die Wohnsituation (Kopie des Mietvertrages).

Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden durch die Einwohnerdienste dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Änderung ist kostenpflichtig.