Inhalt - Bestattungs- und Erbschaftsdienst

Bestattungs- und Erbschaftsdienst

Kontakt

Bestattungs- und Erbschaftsdienst
Thunstrasse 74
3074 Muri bei Bern
Telefon: 031 950 54 33

Mail: bestattungsdienst@anti-cluttermuri-guemligen.ch

1. Stock, Büro Nr. 101

Was tun im Todesfall

Siegelung

Bei jedem Todesfall wird ein Siegelungsprotokoll aufgenommen, welches Aufschluss gibt über die Aktiven und Passiven der verstorbenen Person.
 
Ziel der Protokollaufnahme ist die Sicherung der Erbschaft. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet der/ dem Siegelungsbeauftragten wahrheitsgetreu über alle Verhältnisse, die für die Feststellung des Vermögens des/der Verstorbenen von Bedeutung sind, Auskunft zu erteilen sowie die Personalien und Wohnadressen der voraussichtlichen Erben anzugeben. Je nach Situation werden von der/ dem Siegelungsbeauftragten Siegel angelegt oder Verfügungssperren über Wertschriften erlassen.
 
Das Siegelungsprotokoll wird an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weitergeleitet. Diese Behörde entscheidet, ob eine bernische Notarin/ ein bernischer Notar mit der Aufnahme eines Inventars zu beauftragen ist, oder ob auf die Errichtung eines solchen verzichtet werden kann.

Erbschaftsdienst

Eine letztwillige Verfügung kann der Gemeinde zur Aufbewahrung (Gebühr: CHF 30.00) übergeben werden. Dazu empfehlen wir Ihnen, vorgängig mit uns einen Termin zu vereinbaren.
Sie kann jedoch auch bei einem Notariat deponiert oder zu Hause aufbewahrt werden. Ist eine letztwillige Verfügung bei der Gemeinde deponiert, muss sie bei einem Wohnsitzwechsel zurückgeholt werden. Zuständig für die Eröffnung eines Testamentes ist im Kanton Bern der Gemeinderat der Wohnsitzgemeinde oder eine bernische Notarin/ ein bernischer Notar.

Bestattungs- und Friedhofreglement bzw. Tarif

Team

  • Susanne Ryser Marti (Montag bis Donnerstag)
  • Annalise Zimmermann (Dienstag-Vormittag und Freitag)