Inhalt - Steuererklärung
Steuerregister/Steuererklärung
Steuererklärung und Formulare
Hier finden Sie wichtige Tipps zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Bei uns können Sie sämtliche Steuerformulare bestellen. Mit Ausnahme der Kurslisten der Eidg. Steuerverwaltung werden alle Unterlagen kostenlos abgegeben. Ab Steuerjahr 2020 steht TaxMe-Offline zum Ausfüllen der Steuerformulare nicht mehr zur Verfügung. Sie können TaxMe-Online via BE-Login verwenden.
Sämtliche Wegleitungen und Merkblätter können im PDF-Format heruntergeladen werden.
Hier finden Sie die amtlichen Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Das Formular Erlassgesuch kann im PDF-Format heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Bitte beachten: Ein Erlassgesuch kann erst eingereicht werden, wenn eine definitive Steuerveranlagung vorliegt. Dem Gesuch sind die verlangten Unterlagen beizulegen.
Steuerregister
Gemäss Steuergesetz führen die Gemeinden das Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie das Register der amtlichen Werte. Die kantonale Steuerverwaltung führt die Register der übrigen Steuern.
Zuständig ist jene Gemeinde, in der die steuerpflichtige natürliche Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz am Ende der Steuerperiode hat. Als Stichtag gilt der 31. Dezember. Bei Wegzug ins Ausland oder Tod gilt als Stichtag das Datum des Wegzugs bzw. der Todestag.
Als Grundlage dienen die Daten der Einwohnerdienste. Jede Änderung wie z. B. Zuzug, Wegzug, Heirat, Trennung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Tod, haben einen Einfluss auf das Steuerregister. Es genügt, wenn Sie Änderungen den Einwohnerdiensten melden.
Bitte beachten: Falls Sie einen Wegzug ins Ausland planen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig, wenn möglich mindestens 2 Monate vorher, zu melden.