Inhalt - Hundetaxe
Hundetaxe
Die Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt aktuell CHF 100.00 pro Kalenderjahr, sofern der Hund am Stichtag 1. August älter als 6 Monate ist. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im September. Spezielle Regelungen gelten für Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sowie Polizei-, Lawinen-, Sanitäts-, Militär- und Therapiehunde. Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte. Gesetzliche Grundlagen sind das Hundegesetz und Art. 31 des Ortspolizeireglementes.
Wichtig: Wenn Sie einen Hund angeschafft haben, melden Sie uns dies bitte. Sie erhalten umgehend eine Hundemarke mit Nummer zugestellt.
Wenn Sie Ihren Hund weggegeben haben oder Ihr Hund verstorben ist, melden Sie uns dies bitte ebenfalls. Sie können diese Transaktionen auch bequem im Onlineschalter erledigen. Mit dem Einsetzen des Chips beim Tierarzt ist die Meldepflicht gegenüber der Gemeinde nicht erfüllt. Das Nichtbeachten dieser Meldepflicht muss gemäss Hundegesetz mit einer Busse geahndet werden.
Herrenlose Hunde können wir anhand der Nummer auf der Hundemarke identifizieren. Der örtliche Polizeiposten kann Ihnen ebenfalls Auskunft erteilen: Telefon 031 368 75 81 oder 031 638 82 60.
Die Tollwutimpfung für Hunde ist nicht mehr obligatorisch. Bei Reisen mit Ihrem Tier ins Ausland erkundigen Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Tierarzt oder beim Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern (AVET) .
Mikrochip für Hunde
Gestützt auf Art. 17 der Tierseuchenverordnung des Bundes (SR 916.401) müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Der Tierarzt meldet die Angaben des Tieres an die Amicus-Hundedatenbank (Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern). Hundehaltende sind zudem verpflichtet, Halterwechsel oder das Ableben des Hundes bei AMICUS zu melden, Tel. 0848 777 100 oder www.amicus.ch. Neu können wir in AMICUS Ihren uns gemeldeten Halterwechsel oder Tod des Hundes registrieren; damit entfällt Ihre bisherige Meldepflicht gegenüber AMICUS.
Hundehaltende und Hunde ausbilden, Findeltiere: siehe unsere Seite Haustiere.