Inhalt - Parkplatzbewirtschaftung
Parkplatzbewirtschaftung
Die Bewirtschaftung ist nicht flächendeckend, sondern nur dort, wo der Parkierungsdruck am grössten ist; im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Bewirtschaftete Zonen sind signalisiert (Anfang + Ende).
Auf den bezeichneten Parkplätzen gilt folgende Regelung:
- Kurzzeitparkplätze, max. 2 Stunden (gebührenfrei)
- Unbeschränktes Parkieren mit Parkkarte (inkl. Gewerbe im Perimeter)
- Parkieren verboten ausserhalb markierter Felder
Per 1. Juli 2023 sind nun alle gemeldeten Einwohnenden zum Bezug einer Parkkarte berechtigt.
Parkkarten
Zum Bezug einer Parkkarte berechtigt sind:
- auf der Gemeinde gemeldete Einwohnende
- Firmen mit Sitz in der Gemeinde
- Handwerk und Pflege mit einer regelmässigen geschäftlichen Tätigkeit in der Gemeinde
Die Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren in den entsprechend signalisierten Zonen im Ortsteil des Wohnsitzes resp. Firmensitzes. Für Handwerk und Pflege gelten Parkkarten für das gesamte Gemeindegebiet. Sie verschafft jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.
Die Parkkarte kann mit untenstehendem Gesuch bei der Bauverwaltung beantragt werden:
Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Parkkartenberechtigung auf der Rückseite des Gesuches.
Folgende Parkkarten sind erhältlich:
Für alle erhältlich Tageskarten: CHF 6.00 | bei der Gemeindekasse oder digital (Parkingpay) erhältlich |
Einwohnende und Firmen Jahresgebühr: CHF 300.00 | Einwohnende und Firmen Monatsgebühr: CHF 30.00 |
Handwerkende und Pflege Jahresgebühr: CHF 500.00 | Handwerkende und Pflege Monatsgebühr: CHF 50.00 |