Inhalt - Ortsplanung Muri-Gümligen

Ortsplanung

 

 

Ortsplanungsstrategie 2013+, 3. Paket Nutzungsplanungsteilrevision
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Stimmbevölkerung am 9. Februar 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Muri bei Bern umfassend fünf Einzelmassnahmen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. Dezember 2020 genehmigt:

  • Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Turbenweg"
  • Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Schürmattstrasse"
  • Anpassungen Baureglement und Zonenplan im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
  • Revision Baulinienpläne
  • Digitaler Zonenplan

Die Teilrevision mit den bezeichneten fünf Änderungen an der baurechtlichen Grundordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 14. Januar 2021 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.

4. Massnahmenpaket im Rahmen der Ortsplanungsstrategie 2013+; Zonenplan-, Baulinienplan- und Baureglementsänderungen

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Muri bei Bern im Rahmen des vierten Massnahmenpakets der Ortsplanungsstrategie 2013+ (OPS) über folgende Einzelmassnahmen abgestimmt:

  • neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Westliches Zentrum Gümligen"
  • neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Rütibühl-Süd"
  • neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Gemeindehaus"
  • Revision der Zonen öffentlicher Nutzung (ZöN)
  • Festlegung der Gewässerräume im Baulininplan

Informationen zu den Resultaten der Abstimmung finden Sie hier.

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