Inhalt - Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren
Baugesuche und Nebengesuche (Formulare)
Zusätzliches Gemeindeformular (Fragebogen bezüglich Energie)
Die Baubewilligungspflicht ist im Dekret über das Baubewilligungsverfahren in den Artikeln 4 bis 7 detailliert umschrieben (BewD, BSG 725.1)
Bei Fragen über die Bewilligungspflicht erhalten Sie entsprechende zusätzliche Auskünfte bei der Bauverwaltung der Gemeinde.
Bevor Sie ein Baugesuch einreichen, empfehlen wir Ihnen Abklärungen und Prüfungen nach folgender Checkliste vorzunehmen:
Rechtliche Situation
- Eigentumsverhältnisse (Grundbuch)
- Dienstbarkeiten (Grundbuch)
Baugesetzgebung
- Baureglement der Gemeinde
- Zonenplan der Gemeinde
- kant. Gesetze
- eidg. Gesetze
Umwelt
- Faktenblatt Grünflächenziffer (GZ)
Denkmalschutz
Wenden Sie sich an die Bauverwaltung oder an die kantonale Denkmalpflege
Telefon 031 633 40 30 oder via E-Mail: denkmalpflege@anti-cluttererz.be.ch
Gestaltung
Gestaltungsfragen werden nötigenfalls durch den Gestaltungsausschuss der Gemeinde beurteilt.
Erschliessung/Werkleitungen
Wenden Sie sich an die Bauverwaltung oder an die Gemeindebetriebe Muri
Pläne zum Baugesuch
Katasterplan (Situationsplan) erhältlich beim zuständigen Kreisgeometer:
http://www.bbp-geomatik.ch/home.html
Pläne des Bauvorhabens
Nebengesuche
Die Bauverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über die für Ihr Bauvorhaben nötigen Nebengesuche.
Bauentscheid
Im Normalfall ist die Baukommission Bewilligungsbehörde.
Bauvorhaben, welche unter das Gastgewerbegesetz fallen, werden durch den Regierungsstatthalter beurteilt.