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Kommissionen

Die Kommissionen sind - soweit entscheidbefugt - Gemeindeorgane. Soweit den Kommissionen nicht durch staatliche Erlasse oder Gemeindereglemente selbständige Befugnisse übertragen sind, äussern sie sich zu den vorgelegten Geschäften. Sie können dem Gemeinderat eigene Vorschläge aus ihrem Sachgebiet unterbreiten.

Es bestehen folgende ständige Kommissionen:

Die Mitglieder der ständigen Kommissionen sind nach jeder Gesamterneuerungswahl des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates zu wählen. Bei der Verteilung der Sitze in den einzelnen Kommissionen ist grundsätzlich auf das bei der Wahl des Grossen Gemeinderates erzielte Stimmenverhältnis abzustellen.