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Politik
Auf 1. Januar 1973 ist der 40 Mitglieder zählende Grosse Gemeinderat (Legislative) eingeführt worden.
Der Gemeinderat als Exekutivorgan besteht aus dem hauptamtlichen Gemeindepräsidenten und 6 nebenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.
Die Kompetenzen des Grossen Gemeinderates sind in Art. 34 - 39, diejenigen des Gemeinderates in den Art. 42 - 48 der Gemeindeordnung geregelt.
In den 9 ständigen Kommissionen gemäss Gemeindeordnung leisten insgesamt 62 Mitglieder wertvolle politische Arbeit. In nicht ständigen Kommissionen, Ausschüssen und ad hoc-Kommissionen stellen weitere interessierte Gemeindebürgerinnen und -bürger ihr Wissen und ihr Engagement der Gemeinde zur Verfügung.