Inhalt - Die Hellen sieht man auch im Dunkeln!
- November 13, 2023
Die Hellen sieht man auch im Dunkeln!
Nach diesem Motto fordern wir alle Verkehrsteilnehmer auf, nachts oder bei schlechter Witterung mit Licht zu fahren.
Leider fahren immer noch Fahrradlenker ohne Licht, obwohl die damit verbundene Unfallgefahr bekannt ist. Für Fahrräder, aber auch für fahrzeugähnliche Geräte, ist eine Beleuchtungspflicht vorgeschrieben.
- Fahrräder müssen vorne mit einem Scheinwerfer und einem weissen Rückstrahler sowie hinten mit einem Schlusslicht und einem roten Rückstrahler ausgerüstet sein.
- Wer mit einem fahrzeugähnlichen Gerät – dazu gehören u.a. Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette sowie Einräder, Laufräder und Kinderräder – unterwegs ist, muss sich oder sein Gerät mit einem nach vorne weiss und nach hinten rot leuchtenden, gut erkennbaren Licht ausrüsten.
Wir wünschen allen eine unfallfreie Fahrt.
Muri bei Bern, November 2023
Gemeindeverwaltung und Kantonspolizei