Inhalt - Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft

Zuständig für die Gemeinden Muri bei Bern und Allmendingen

Eine vormundschaftliche Massnahme ist eine gesetzlich abgestützte Hilfestellung der Behörde und wird errichtet:

  • Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen.
  • Wenn eine erwachsene Person infolge Unerfahrenheit, Altersschwäche oder anderer Gebrechen ihre Angelegenheiten selber nicht (mehr) besorgen kann und Hilfe benötigt.

Für Kinder

  • Erziehungsbeistandschaften zum Schutz der Kinder und zur Beratung der Eltern
  • Vormundschaften bei Kindern ohne Eltern
  • Obhutsentzug oder Entzug der elterlichen Sorge im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen
  • Vermittlung in Besuchsrechtsfragen
  • Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
  • Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Für Erwachsene

  • Vormundschaftliche Hilfestellungen: Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften
  • Persönliche Betreuung und Beratung
  • Interessenvertretung gegenüber Dritten
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Allenfalls Platzierung in eine geeignete Einrichtung