Inhalt - Sozialberatung
Sozialberatung
Was ist Sozialhilfe?
Wer nicht in der Lage ist für seinen Lebensunterhalt mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder mit Ersatzeinkommen zu bestreiten, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die erforderlichen Mittel, die für eine menschenwürdige Lebensführung unerlässlich sind.
Dienstleistungsangebot (Gemeinden Muri b. Bern und Allmendingen)
- Ausrichtung finanzieller Hilfe bei fehlendem oder ungenügendem Einkommen
- Beratung bei persönlichen Krisen, rechtlichen und finanziellen Fragen
- Freiwillige Einkommens- und Rentenverwaltungen
- Informationen über Hilfsangebote anderer Institutionen und Vermittlung an diese
Finanzielle Unterstützung
Die Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe ist klar definiert. Die eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) und die Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. Versicherungsleistungen) werden bei der Berechnung der finanziellen Hilfe angerechnet. Der Umfang der Unterstützungsleistungen wird nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und den internen Bestimmungen berechnet. Die Sozialhilfe übernimmt grundsätzlich keine Steuern oder Schulden.
Rückerstattung / Verwandtenunterstützung
Sozialhilfeleistungen sind gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Bern für erwachsene Leistungsbezüger grundsätzlich rückzahlbar. Zudem besteht eine gesetzliche Verwandtenunterstützungspflicht in auf- und absteigender Linie (Eltern / Nachkommen).
KulturLegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis für Erwachsene und Kinder, die in der Gemeinde Muri bei Bern leben und mit wenig Einkommen (Ergänzungsleitung, Sozialhilfe) auskommen müssen. Gegen Vorweisung der KulturLegi haben Inhaberinnen und Inhaber Zugang zu rund 250 preislich reduzierten Angeboten im Kanton Bern und über 700 Angeboten schweizweit.
