Inhalt - Berufsbeistandschaft und Abklärungsdienst
Berufsbeistandschaft und Abklärungsdienst
Zuständig für die Gemeinden Muri bei Bern und Allmendingen
Am 01.01.2013 sind mit der Teilrevision des ZGB das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) und die Bestimmungen über die Fürsorgerische Unterbringung in Kraft getreten.
Zuständig für die Gemeinde Muri bei Bern ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland-Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
Alle Gefährdungsmeldungen, Anträge auf Beistandschaften und Anfragen sind an die KESB zu richten. Der Sozialdienst übernimmt im Auftrag der Behörde Sachverhaltsabklärungen und führt die Massnahmen des Kindes-und Erwachsenenschutzes.
Kindesschutz
- Massnahmen gemäss Auftrag der Behörde
- Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
- Beratung bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Erwachsenenschutz
- Erwachsenenschutzmassnahmen gemäss Auftrag der Behörde
- Beratung betreffend Vorsorgeaufträgen