Inhalt - Alimentenhilfe

Alimentenhilfe

Kontakt

Gemeindeverwaltung Muri
Alimentenfachstelle
Thunstrasse 74
Postfach
3074 Muri bei Bern
Telefon: 031 950 54 05
Mail: eveline.bachofner(at)muri-guemligen.ch

Dienstleistungsangebot

  • Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeträgen für Kinder
  • Inkassohilfe von Unterhaltsbeiträgen für den obhutsberechtigten Elternteil
  • Beratung in Unterhaltsfragen

Voraussetzungen

  • Zivilrechtlicher Wohnsitz der unterhaltsberechtigten Person in der Gemeinde Muri bei Bern oder Allmendingen
  • Vorliegen eines gültigen und vollstreckbaren zivilrechtlichen Unterhaltstitels
    (Unterhaltsvertrag, Trennungsvereinbarung, Ehescheidungskonventionen, Gerichtsurteil)

Alimentenbevorschussung

Minderjährige Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Der Bevorschussungsanspruch steht auch volljährigen Kindern in Ausbildung zu, sofern sie über einen Rechtstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Rückständige Forderungen werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.

Inkassohilfe

Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungenm wenn die unterhalspflichtige Person diese nicht erfüllt. Die Inkassohilfe steht Kindern und Erwachsenen zu. Auch rückständige Forderungen können inkassiert werden.