Inhalt - Hundetaxe

Hundetaxe

Die Hundetaxe für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund beträgt CHF 100.00 pro Kalenderjahr, sofern der Hund am Stichtag 1. August über 3 Monate alt ist. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im September. Spezielle Regelungen gelten für Blinden-, Lawinen-, Militär-, Polizei-, Sanitäts- und Therapiehunde. Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte.

Wichtig: Wenn Sie einen Hund angeschafft haben, melden Sie uns dies bitte. Sie erhalten umgehend eine Hundemarke mit Nummer zugestellt.
Wenn Sie Ihren Hund weggegeben haben oder Ihr Hund verstorben ist, melden Sie uns dies bitte ebenfalls. Sie können diese Transaktionen auch bequem im Onlineschalter erledigen. Mit dem Einsetzen des Chips beim Tierarzt ist die Meldepflicht gegenüber der Gemeinde nicht erfüllt. Das Nichtbeachten dieser Meldepflicht muss gemäss aktueller Gesetzgebung mit einer Busse geahndet werden.

Herrenlose Hunde können wir anhand der Nummer auf der Hundemarke identifizieren.

Der örtliche Polizeiposten kann Ihnen ebenfalls Auskunft erteilen:
Telefon 031 368 75 81.

Die Tollwutimpfung der Hunde ist nicht mehr obgligatorisch, muss jedoch bei Reisen ins Ausland jährlich aufgefrischt werden.

Mikrochip für Hunde

Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (SR 916.401) müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Der Chip wird durch einen Tierarzt eingesetzt. Der Tierarzt meldet die Angaben des Tieres an die Anis-Datenbank (Animal Indentity Service AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern).   

Hundehaltende und Hunde ausbilden, Findeltiere: siehe unsere Seite Haustiere.