Inhalt - Parkplatzbewirtschaftung

Parkplatzbewirtschaftung

Was bringt die Parkplatzbewirtschaftung?

  • Weniger externe Pendlerinnen und Pendler im Wohnquartier
  • Mehr freie Parkplätze für Anwohnende, Gewerbe und Kundschaft
  • Weniger Suchverkehr im Wohnquartier
  • Bessere Wohn- und Lebensqualität

Parkkarten: Wer, was, wo?

Zum Bezug einer Parkkarte berechtigt sind Anstösser der bewirtschafteten Parkplätze, also Anwohnende, Geschäfte und Büros. Die Parkkarte berechtigt zum unbeschränkten Parkieren in der entsprechenden Zone, verschafft jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz.

Das Formular zum Bezug einer Parkkarte kann bei der Bauverwaltung bestellt oder direkt dort ausgefüllt werden. Alle Dokumente sind auch elektronisch abrufbar.
Bitte um Beachtung: ab 1. Januar 2016 werden für Muri und für Gümligen separate Parkkarten ausgestellt.

Folgende Parkkarten sind erhältlich:

  • Tageskarte    CHF     6.00
  • Monatskarte  CHF   30.00
  • Jahreskarte   CHF 300.00

Kurzzeitparkplätze

Die Bewirtschaftung ist nicht flächendeckend, sondern nur dort, wo der Parkierungsdruck am grössten ist; im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.

Auf den bezeichneten Parkplätzen gilt folgende Regelung:

  • Kurzzeitparkplätze, max. 2 Stunden (gebührenfrei)
  • Unbeschränktes Parkieren mit Anwohnerparkkarte (inkl. Gewerbe im Perimeter)
  • Parkieren verboten ausserhalb markierter Felder