Inhalt - Natur- und Landschaftsschutz
Natur- und Landschaftsschutz
Der Gemeinde Muri bei Bern stehen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes verschiedene Grundlagen zur Verfügung:
- Der kommunale Schutzplan (1994) bezeichnet die geschützten Flächen und botanischen Objekte. Für nachteilige Veränderungen ist eine Genehmigung durch den Gemeinderat erforderlich.
- Richtplan Landschaft 2010
Mehr Natur im Siedlungsraum - Merkblätter zum Thema "Natur vor der Haustüre"
Die Umweltschutzkommission publiziert eine Reihe von Merkblättern zum Thema Siedlungsgrün. Zur Zeit liegen folgende Merkblätter vor:
- Problempflanzen (Invasive Neophyten)
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Artenreiche Wiesen
- Pflanzenschutzmittel im Hausgarten
- Wildsträucher und Obstbäume
- Aussenbeleuchtung / Lichtverschmutzung
- Tümpel, Weiher und (Schwimm)-Teiche
- Unversiegelte Bodenbeläge
- Böschungen und Stützmauern
- Pionierflächen und Wildstaudenbeete
- Tiere im Garten
Förderung der Artenvielfalt im Garten durch Kleinstrukturen - eine Publikation des Natur- und Vogelschutzvereins Muri-Gümligen-Rüfenacht www.birdlife.ch/muguerue
Landwirtschaft
Die Gemeindeackerbaustelle stellt das Bindeglied zwischen den Landwirten und dem Kanton dar und umfasst die Arbeiten in den Bereichen Information, Koordination und Kontrolle.
Forstwirtschaft
Die Einwohnergemeinde Muri bei Bern ist im Besitze von rund 12 ha Wald, der durch die Gärtnergruppe der Gemeinde betreut wird. Für die Pflege und den Unterhalt der kommunalen Waldungen wird eng mit dem Revierförster zusammengearbeitet. Bei schwierigen Holzschlägen werden externe Forstunternehmen beigezogen. Nebst dem Gemeindewald benötigen hunderte von Bäumen in Parks und Anlagen sowie entlang von Strassen eine regelmässige Kontrolle und Pflege.
Fledermausschutz
- Allgemeine Informationen zum Fledermausschutz
- Beratungsdienst bei Fledermaus-Quartieren am Haus
