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Gemeinderat

Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat (Exekutive) besteht aus dem hauptamtlichen Gemeindepräsidenten (FDP) und sechs nebenamtlichen Ratsmitgliedern (FDP 1 / forum 2 / Grüne 1 / SP 1 / SVP 1).
Die derzeitige Amtsperiode dauert vom 01.01.2021 bis 31.12.2024. Zu Beginn jeder Amtsperiode werden bestimmte Gruppen von Aufgaben im Sinne einer Arbeitsteilung in Ressorts (Fachbereiche) zusammengefasst und unter Regelung der Stellvertretung den Mitgliedern des Gemeinderates zur besonderen Betreuung zugewiesen. Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte das Vizepräsidium.
Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Sie sind nicht öffentlich.

Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat führt die Gemeinde und vertritt sie nach aussen. Er plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Tätigkeiten der Gemeinde. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Im Einzelnen

Der Gemeinderat hat die ihm durch die übergeordnete Gesetzgebung, durch besondere Aufträge von Staatsbehörden oder durch Erlasse und Beschlüsse der Einwohnergemeinde oder des Grossen Gemeinderates übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Ihm stehen in der Gemeindeverwaltung alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Er bereitet die dem Grossen Gemeinderat vorzulegenden Sachgeschäfte vor.
Er ist finanzkompetentes Organ für neue Ausgaben bis CHF 250'000.00 und für gebundene Ausgaben.
Sämtliche ständigen und nichtständigen Aufgaben des Gemeinderates werden auf 7 Ressorts (Fachbereiche) aufgeteilt.
Jedes Mitglied des Gemeinderates ist verpflichtet, ein Ressort zu betreuen und die Stellvertretung in einem andern Ressort zu übernehmen.