Inhalt - Abstimmungen/Wahlen
Abstimmungen / Wahlen
Abstimmungsdaten 2023
- 12. März 2023
- 18. Juni 2023
- 22. Oktober 2023 (Nationalrats- und Ständeratswahlen)
- 26. November 2023
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und über das Schweizer Bürgerrecht verfügt. Unter diesen Voraussetzungen ist man sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene stimmberechtigt, solange man nicht wegen dauernder Urteilsfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftrage Person vertreten wird.
Um auch auf kommunaler Ebene (Gemeinde) über das Stimm- und Wahlrecht zu verfügen, muss man zudem seit drei Monaten den Wohnsitz in der Gemeinde Muri bei Bern haben.
Abstimmungs- und Wahlunterlagen
Bei kommunalen Abstimmungen / Wahlen (Gemeinde) erhalten die Stimmberechtigten die Unterlagen bis spätstens drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt.
Die stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger erhalten die folgenden Unterlagen:
- Das Stimmcouvert (ist für die briefliche Stimmabgabe wiederzuverwenden)
- Den stimmrechtsausweis
- Die Abstimmungsbotschaft
- Die / den Stimmzettel
- Das Antwortcouvert (zum Einlegen der Stimmzettel)
- Mit dem Wahlmaterial werden auch die Werbematerialien der Parteien / der Kandidierenden versendet.
Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Streichung im Stimmregister sind bis und mit Dienstag vor dem Abstimmungs- / Wahltermin, 18.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten, Thunstrasse 74, Muri bei Bern, einzureichen.
Duplikate
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei den Einwohnerdiensten bis spätestens am Donnerstag vor dem Abstimmungstermin, 17.00 Uhr, ein Doppel beziehen. Die Aushändigung des Doppels kann nur persönlich gegen Vorweisung des Passes oder der Identitätskarte erfolgen.
Öffnungszeiten der Stimmlokale
Die Stimmlokale sind wie folgt geöffnet:
- Gemeindehaus
Freitag vor dem Abstimmungstermin, 16.00 - 18.00 Uhr - Gemeindehaus Muri / Schulhaus Dorstrasse Gümligen
Abstimmungs/Wahlsonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Die brieflichen Stimmcouverts können bis spätestens am Sonntag (Abstimmungstermin), 10.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.